Nullsteuersatz Photovoltaik – 0 % MwSt. für Privatkunden
0 % Mehrwertsteuer für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung von Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern, Stromspeichern und wesentlichen Komponenten der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG – sofern die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert wird. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Voraussetzung automatisch als erfüllt.
Unsere Preise sind Nettopreise. Als Privatkunde und Betreiber einer solchen Anlage zahlen Sie 0 % Mehrwertsteuer – der angezeigte Nettopreis ist Ihr Endpreis.
So funktioniert es
- Registrieren Sie sich über das Formular unten als Privatkunde und bestätigen Sie die Betreiber-Erklärung.
- Ihr Kundenkonto wird als steuerbefreit freigeschaltet – Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
- Melden Sie sich mit derselben E-Mail-Adresse an und bestellen Sie – im Warenkorb wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
Gewerbliche Kunden, Wiederverkäufer und Installateure sowie Bestellungen ohne Kundenkonto werden mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Hinweis: Für Käufer, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG nicht erfüllen, gilt der um 19 % Mehrwertsteuer höhere Preis.
Betreiber-Erklärung nach § 12 Abs. 3 UStG
Mit der Registrierung als Privatkunde bestätigen Sie:
Ich bin Betreiber/in der Photovoltaikanlage, für die ich die bestellten Komponenten verwende. Die Anlage wird auf, an oder in der Nähe eines Wohngebäudes, eines öffentlichen Gebäudes oder eines Gebäudes für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert bzw. ist dort installiert (oder hat eine Bruttoleistung von maximal 30 kWp). Mir ist bekannt, dass die Lieferung bei unzutreffender Erklärung mit 19 % Mehrwertsteuer nachzuversteuern ist.
Fragen? Schreiben Sie uns an info@solarics.de.