Brandmelde-/ Sprachalarm-/ Lösch-/ Managementsysteme / Digitale Services Sachverständigenabnahme - Art.
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Technische Daten
Sachverständigenabnahme:- Die Brandmeldeanlage ist durch einen vereidigten Sachverständigen mängelfrei abzunehmen- Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Montage- undWerkspläne sind vor Ausführung durch denSachverständigen prüfen zu lassen- Die Abnahme der Anlagen durch den Auftraggeber habenmängelfrei zu erfolgen- Die Kosten des Sachverständigen sind in dieserPosition einzurechnen- Die Kosten für eventuelle Nachabnahmen auf Grundmangelhafter Werkplanung gehen jedoch zu Lasten desAuftragnehmers