Ei Electronics Instandhaltung Kohlenmonoxidwarnmelder - Art. D13
Artikel-Nr.: D13
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Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Kohlenmonoxidwarnmelders ist durch Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen.Die notwendigen Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten sind mindestens 1x jährlich durchzuführen. Die Durchführung erfolgt gemäß DIN EN 50292 sowie nach Herstellerangaben . Die Ergebnisse sowie festgestellte Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und zeitnah nach erfolgter Inspektion der Melder an die vom Eigentümer/ Betreiber zu benennende, für die Instandhaltung verantwortliche Stelle zu übergeben. Nachfolgende Kontrollen sind im Rahmen einer Sichtprüfung vor Ort durchzuführen und, nach Nutzungseinheiten innerhalb des Gebäudes sortiert, zu protokollieren.Es sind mindestens, jedoch nicht ausschliesslich, folgende Kontrollen durchzuführen:Kontrolle, ob der vorgefundene Montageort den Festlegungen der DIN EN 50292 entsprichtKontrolle, ob die Gaseindringöffnungen des Melders frei sind (keine Abdeckungen, Verschmutzungen, Stäube, etc.)Kontrolle auf sichtbare äussere BeschädigungFunktionsprüfung der Warnsignale durch manuelle Auslösung der Prüfeinrichtung des MeldersBei drahtvernetzten Geräten: Kontrolle, ob eine einwandfreie Vernetzung besteht durch Testauslösung am Melder und feststellen,ob alle vernetzten Melder und/oder Signalgeber ordnungsgemäß auslösen.Bei funkvernetzten Geräten: Kontrolle, ob eine einwandfreie Funkvernetzung besteht durch Testauslösung an jedem Melder und feststellen,ob alle vernetzten Melder und/oder Signalgeber ordnungsgemäß auslösen. Ersatzweise kann ein entsprechendes Messprotokoll aller Funkverbindungen erstellt und übergeben werden. Nachfolgende Dokumente sind erforderlichenfalls gesondert, nach Nutzungseinheiten innerhalb eines Gebäudes sortiert, zu erstellen und unmittelbar nach Feststellung durch den Dienstleister dem Auftraggeber zu übergeben:Liste erkannter Abweichungen vom Sollzustand nebst vorgeschlagener oder eingeleiteter MaßnahmenÄusserlich stark verschmutzte, mit Farbe überstrichene oder sichtbar beschädigte MelderMitteilung über CO-Warnmelder welche die festgelegte max. Einsatzzeit (Herstellerangabe) vor der nächsten Durchführung einer Inspektion erreichen werden. Die v.g. Arbeiten sind durch eine "Fachkraft für Kohlenmonoxidwarnmelder" auszuführen. Der entsprechende Kompetenznachweis gem. DIN EN 50292 ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen, zusammen mit dem Nachweis einer regelmäßigen Aktualisierung alle fünf Jahre. Es sind für o.g. Dienstleistungen die Kosten je Warnmelder anzugeben.