Ei Electronics Instandhaltung Rauchwarnmelder (Verfahren A) - Art. D07

Artikel-Nr.: D07

Ei Electronics Instandhaltung Rauchwarnmelder (Verfahren A) - Art. D07
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Technische Daten

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist durch Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen. Die notwendigen Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten sind gemäß DIN 14676-1 mindestens 1x jährlich durchzuführen. Die Ergebnisse sowie festgestellte Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und zeitnah nach erfolgter Prüfung der Melder an die vom Eigentümer/ Betreiber zu benennende, für die Instandhaltung verantwortliche, Stelle zu übergeben. Nachfolgende Kontrollen sind im Rahmen einer Sichtprüfung vor Ort durchzuführen und, getrennt nach Nutzungseinheiten innerhalb eines Gebäudes, zu protokollieren.Es sind mindestens, jedoch nicht ausschliesslich, folgende Kontrollen durchzuführen:Kontrolle, ob der vorgefundene Montageort den Festlegungen der DIN 14676-1 entsprichtKontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (keine Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen, Stäube, etc.)Kontrolle auf sichtbare äussere BeschädigungKontrolle, ob die Umgebung um den Rauchwarnmelder herum in einem Radius von 50 cm frei von Hindernissen, Einrichtungsgegenständen, etc. ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern könntenFunktionsprüfung der Warnsignale durch manuelle Auslösung der Prüfeinrichtung des Melders. Nachfolgende Dokumente sind erforderlichenfalls gesondert, nach Nutzungseinheiten innerhalb eines Gebäudes sortiert, zu erstellen und unmittelbar nach Feststellung durch den Dienstleister dem Auftraggeber zu übergeben:Liste erkannter Abweichungen vom Soll-Zustand nebst vorgeschlagener oder eingeleiteter Maßnahmen.Festgestellte Verletzung der Mitwirkungspflicht der Nutzer, wie z.B. Umnutzung von Räumen (nicht zutreffend wenn alle Aufenthaltsräume und Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind)Äusserlich stark verschmutzte bzw. mit Farbe überstrichene oder sichtbar beschädigte MelderMitteilung über Rauchwarnmelder, welche die normativ festgelegte max. Einsatzzeit von 10 Jahren + 6 Monaten vor der nächsten Durchführung einer Inspektion erreichen werden. Alle v.g. Arbeiten sind durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" auszuführen. Der entsprechende Kompetenznachweis gem. DIN 14676-2 ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen, zusammen mit dem Nachweis einer regelmäßigen Aktualisierung alle fünf Jahre. Es sind für v.g. Dienstleistungen die Kosten je Rauchwarnmelder pro Jahr anzugeben.

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