Hekatron Brandschutz Instandhaltung gem. DIN 14677 - Art.
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Instandhaltung von Feststellanlagengemäß DIN 14677-1. Die Instandhaltungbesteht aus regelmäßigenÜberprüfungen und einer jährlichenWartung. Die Überprüfungen sindvon einer eingewiesenen Person odereiner Fachkraft für Feststellanlagendurchzuführen. Die Wartung muss voneiner Fachkraft für Feststellanlagengemäß DIN 14677-2 durchgeführt werden.Die Überprüfungen und die Wartungmüssen z.B. in einem Prüfbuchdokumentiert und vom Betreiberaufbewahrt werden. Zeitintervalle:- Überprüfung im Abstand vonhöchstens 3 Monaten- Wartung einmal jährlich Abweichende Zeitintervalle sind der zumZeitpunkt der Abnahme derFeststellanlage gültigen DIBt Zulassungoder Bauartgenehmigung zu entnehmen. Die Überprüfung einerFeststellanlage umfasst die- Überprüfung der Handauslösung.- Überprüfung der Auslösung derFeststellanlage durch Prüfung derBrandmelder.- Überprüfung der Rückstellung derBrandmelder aus dem Alarmzustand.- Überprüfung ob Umgebungseinflüsse dieFunktion der Feststellanlagebeeinträchtigen.- Überprüfung ob die Nutzung imunmittelbaren Umfeld derFeststellanlage negative Einflüsse aufdiese ausübt.- Überprüfung ob der Feuerschutz-bzw. Rauchschutzabschluss nach demAuslösen zum selbsttätigen Schließenfreigegeben wird. Die Wartung einer Feststellanlage mussdie Elemente der Überprüfung undzusätzlich folgende Elemente umfassen:- Überprüfung auf die Übereinstimmungmit der Dokumentation und derbauaufsichtlichen Zulassung.- Reinigen der funktionsrelevantenBestandteile einer Feststellanlagesofern deren Verschmutzung zurBeeinträchtigung führen kann. (Brandmelder dürfen nicht geöffnetbzw. von außen mit Druckluftausgeblasen oder ausgesaugt werden.)- Vorbeugender Austausch vonBestandteilen der Feststellanlagenach Herstellerangaben.- Überprüfung der Auslösung derFeststellanlage bei Energieausfalloder ggf. Überprüfung des Umschaltensauf eine zweite unterbrechungsfreieEnergieversorgung.- Überprüfung der Auslösung derFeststellanlage bei Entfernen einesBrandmelders. In der Feststellanlage eingesetzteBrandmelder sind nach 5 Jahren (Brandmelder ohneVerschmutzungskompensation) bzw nach 8Jahren (Brandmelder mitVerschmutzungskompensation)auszutauschen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt derPrüfungen und der Wartung sind zudokumentieren und durch den Betreiberaufzubewahren.