Hekatron Brandschutz Wartung und Instandhaltung gemäß DIN 14676 - Art.
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Wartung und Instandhaltung vonRauchwarnmeldern gemäß DIN 14676-1.Die Funktionsfähigkeit jedesinstallierten Rauchwarnmelders mussregelmäßig überprüft und durch Instand-haltungsmaßnahmen sichergestellt werden.Der Rauchwarnmelder ist nachHerstellerangaben, jedoch mindestenseinmal im Abstand von 12 Monaten,(höchstens +/- 3 Monaten) entsprechendder DIN 14676-1 einer Inspektion,Wartung und Funktionsprüfung derWarnsignale zu unterziehen.Dazu gehört mindestens eine Kontrolle,ob die Raucheindringöffnungen frei sind(z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durchFlusen und Stäube), eine funktions-relevante Beschädigung des Rauchwarn-melders vorliegt und die Umgebung von0,5 m um den Rauchwarnmelder frei vonHindernissen (z. B. Einrichtungs-gegenstände) ist, die das Eindringenvon Brandrauch in den Rauchwarnmelderbehindern.Die Ergebnisse der Überprüfung undMaßnahmen sind zu dokumentieren. Die Wartung muss voneiner Fachkraft für Rauchwarnmeldergemäß DIN 14676-2 durchgeführt werden.Der Rauchwarnmelder ist spätestens10 Jahre + 6 Monate nach dem Datum derInbetriebnahme auszutauschenDie Wartung ist zu dokumentieren.Die Fachkraft für Rauchwarnmelder mussüber einen Kompetenznachweis für dieProjektierung, Installation und Instand-haltung von Rauchwarnmeldern verfügen,der alle fünf Jahre zu aktualisierenist.